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Erfahrung

Vereinswertung

Pfeiffen

Wichtige Teilnahmebedingungen

 

  • Allgemeine Hinweise
    • Frühester Anreisetermin für Camper ist Freitag, der 14. Juni 2024 ab 16:00 Uhr
    • Für das leibliche Wohl bieten wir verschiedene Versorgungsstände mit wechselnden Angeboten.
    • Strom und Wasser können für Camper nicht zur Verfügung gestellt werden.
    • Auf dem Spiel- und Zeltgelände sind keine Parkmöglichkeiten für PKW, LKW, Wohnmobile und Wohnwagen (bedingt durch Auflagen der Stadt Ibbenbüren).
    • Auf Grund der zu erwartenden großen Teilnehmerzahl weisen wir darauf hin, dass die Zeltplätze "platzsparend" einzurichten sind und kein Platz für eigene Verpflegungszelte der Vereine zur Verfügung gestellt werden kann.
    • Zelte können durch den Veranstaler weder gestellt noch organisiert werden.
    • Gekühlte Getränke können durchgängig in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr kistenweise am Bierstand auf dem Gelände erworben werden.

  • weitere Vereinbarungen
    • Durch die Anmeldung bestätigen alle Vereine, dass die Teilnahme sowie die An- und Abreise auf eigenes Risiko erfolgt und der Veranstalter nicht für Schäden haftet, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter zurückzuführen sind. Die Vereine bestätigen mit der Anmeldung, dass alle Teilnehmer/-innen ordnungsgemäß über den Verein versichert sind.
    • Während des Turniers werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erstellt. Diese werden für Vereinszwecke und Zwecke des Turniers sowohl in elektronischen wie auch in nicht-elektronischen Medien genutzt. Die Teilnehmer sind vor der Veranstaltung durch den anmeldenden Verein darüber zu informieren und stimmen mit Anmeldung der Veröffentlichung zu.
    • Sollte das Turnier kurzfristig witterungsbedingt nicht durchgeführt werden können, werden nur die vorab gezahlten Gelder für das nicht in Anspruch genommene Frühstück erstattet.
    • Durch städtische Auflagen ist es untersagt, in den allgemeinen Ruhezeiten (13:00 bis 15:00 Uhr / 22:00 bis 08:00 Uhr) eigene Musikanlagen, Stromaggregate etc. zu betreiben. Außerhalb diese Zeiten sind sie nur in angemessener Lautstärke erlaubt.
    • Den Anweisungen der Park- und Zeltplatzordner ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Alkoholisierte Spieler, Mannschaften oder Schiedsrichter können von der Turnierleitung vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
    • Der Verzehr / die Lagerung von alkoholhaltigen Getränken auf und direkt an den Spielfelder ist nicht gestattet.
    • Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Turniergelände gem. KCanG §5 Abs. 1 & 2, Punkt 4 verboten.
    • Die Turnierleitung behält sich das Recht auf Änderungen vor. Bei wesentlichen Änderungen nach Anmeldung werden die teilnehmenden Vereine gesondert informiert.
    • Bei Verstoß gegen die Turnierbestimmungen kann ein Verweis vom Turniergelände und die Disqualifikation für den Spielbetrieb ausgesprochen werden. Bereits bezahlte Gebühren (Startgelder, Teilnehmergebühren, etc.) werden in diesem Fall nicht erstattet.

Kreissparkasse Steinfurt